Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer sein Leben gestaltet, möchte bis zuletzt selbstbestimmt leben: Die Vorstellung, aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Entscheidungen mehr treffen zu können, erschreckt viele Menschen. Aber diese Sorge ist unnötig. Denn wer eine Patientenverfügung hinterlegt, kann selbst bestimmen, welche Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen er in Anspruch nehmen will. So wird der eigene Wille erhalten, die Arbeit von Ärzten erleichtert – und den Angehörigen bleiben schwere und oft schmerzliche Entscheidungen erspart.

Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung stellt die Vorsorgevollmacht dar. In ihr kann festgelegt werden, welche Vertrauensperson anstelle eines Patienten entscheidungsbefugt ist.

Download Patientenverfügung